
Ein zentrales Ziel unseres Projekts „Meine Rechte durchsetzen!“ ist, dass wir andere Organisationen befähigen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchzusetzen: Timm Theen vom FASD Fachzentrum in Hamburg e.V. ist der erste, der eigenständig über seinen Verein für eine betroffene Pflegemutter geklagt hat.
Im Interview erzählt er, warum viel mehr Beratungsstellen klagen sollten, warum Menschen mit Behinderungen keine Angst vor einem Gerichtsverfahren haben sollten und wie sein eigener Fall ausgegangen ist.
FASD
FASD steht für Fetal Alcohol Spectrum Disorders. Das ist eine Beeinträchtigung, bei der ein ungeborenes Kind durch den Alkoholkonsum während der Schwangerschaft geistige oder seelische Behinderungen erfährt.
ZSL Nord: Timm, du bist der Erste, der die Klagemöglichkeit nach § 85 SGB eigenständig genutzt und die Rechte einer Betroffenen eingeklagt hat – was hat dich dazu bewogen?
Timm: Viele Betroffene sind mit ihrer Alltagsbewältigung und der Begleitung von Personen oft überfordert und haben nicht noch die Zeit und Energie, sich mit irgendwelchen Gerichtsgeschichten auseinanderzusetzen. Ich wollte ihnen dabei helfen. Bereits im letzten Jahr haben wir versucht, Rechtsanwälte für Sozialrecht zu finden, die für unsere Mitglieder klagen. Die Bedarfe der Betroffenen werden bei verschiedenen Behörden nämlich häufig nicht anerkannt oder negiert. Dadurch sind wir auf Heiner Popken und sein Projekt gestoßen. Die Klagemöglichkeit nach § 85 SGB IX war mir bis dato völlig unbekannt. Ich konnte erst gar nicht glauben, dass wir als Verein stellvertretend für Menschen mit Behinderungen klagen können. Ich finde es völlig abgefahren, dass man das machen kann und es diese Möglichkeit gibt. Und noch viel abgefahrener finde ich, dass eigentlich niemand sie nutzt.
ZSL Nord: Du findest also, es sollten noch mehr Beratungsstellen die Rechte von Menschen mit Behinderungen einklagen?
Timm: Ich würde mich freuen, ja. Nur so können wir die Themen und Anliegen der Betroffenen zu den Gerichten tragen. Und nur so entsteht eine Realität von Menschen mit Behinderungen bei den Gerichten. Ich habe das Gefühl, Bedarfe von Menschen mit Behinderungen werden meistens erstmal von den Behörden abgelehnt in der Hoffnung, dass danach nichts weiter passiert, sondern der Zustand einfach akzeptiert und hingenommen wird. Und dafür ist der Paragraph 85 SGB IX da. Ich finde es total wichtig, dass wir Betroffene mit Fachleute aus Vereinen und anderen Organisationen haben, die sagen: „Ne, das machen wir nicht mit. Wir versuchen da jetzt zu klagen“.
§ 85 SGB IX
Der Paragraf ermöglicht es Betroffenen über Selbstvertretungsorganisationen wie Vereinen zu klagen. Die Klagemöglichkeit wurde entwickelt, um es Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen. Sie ist bundesweit nahezu unbekannt und wurde bisher kaum genutzt. Eine solche Klage bietet den Vorteil, dass sie kostenfrei und ohne Risiko für Betroffene ist. Mehr Informationen dazu hier.
ZSL Nord: Apropos. Du hast ja konkret in einem Fall geklagt. Kannst du uns kurz erklären, worum es dabei geht?
Timm: In dem Fall begleitet eine Pflegemutter ein Kind mit FASD. Der 12-Jährige hatte eine schwere suizidale Krise, da seine Beeinträchtigungsform FASD nicht angenommen wurde in der alten Schule. Er sollte deswegen auf eine Integrationsschule wechseln. Im Landkreis hatte die Integrationsschule jedoch keine Kapazitäten mehr. Daraufhin hat die Pflegemutter das Kind – nach fachärztlichem Rat – über Umwege an einer Privatschule angemeldet, die jedoch außerhalb des Landkreises liegt. Die zuständige Behörde hatte die Fahrtkosten für den Schulweg – eine Taxifahrt von Haustür zur Schule – bis dahin immer übernommen. Dies wollte die Behörde nun aber nicht mehr tun, da die neue Schule außerhalb des Landkreises liegt. Die Pflegemutter musste das Kind nun also nicht nur zur Schule hin und zurück fahren und begleiten, sondern auch die Kosten dafür übernehmen. Dagegen haben wir geklagt.
ZSL Nord: Und wie ist der Fall ausgegangen?
Timm: Der Landkreis hat sich durchsetzen können, weil das verwaltungsrechtlich wohl eine saubere Nummer war. Der Pflegemutter wurde ein Deutschlandticket gewährt, was dem Kind jedoch nicht viel bringt, da es wegen seiner Reizoffenheit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Die Richterin hat in unserem Interesse dreimal nachgefragt, ob die Gegenseite gar keine Kulanz in der Sache sehe. Die haben schon einräumen müssen, dass die aktuelle Regelung mit dem Deutschlandticket für den Jungen nicht gut gelöst ist und wollten nochmal intern nachbesprechen und sich melden.
Im ersten Moment war das natürlich schade, aber nachdem sich der erste Frust gelegt hatte, kamen noch einige Sachen ans Tageslicht. Zum Beispiel kam heraus, dass die Pflegemutter durch diesen Umstand, dem Landkreis jedes Jahr ungefähr 25.000 Euro an Beförderungskosten erspart, was natürlich eine Hausnummer ist. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass eigentlich die Eingliederungshilfe zuständig ist, wenn die Schulbehörde die Fahrt nicht übernimmt. Wir müssen also einen Antrag bei der Eingliederungshilfe stellen oder vielleicht sogar einen auf persönliches Budget, damit der Fahrdienst bezahlt werden kann.
ZSL Nord: Der Fall geht also weiter?
Timm: Es geht immer weiter, solange die Pflegemutter das möchte. Und die hat gesagt: „Jetzt erst recht!“.
ZSL Nord: Das war der erste Fall, bei dem du über deinen Verein geklagt hast. Wirst du das in Zukunft häufiger tun?
Timm: Unser Vereinsslogan lautet ja: “Wir machen FASD sichtbar!” – warum dann nicht auch weiter vor Gericht? Wir wollen auch in Zukunft Betroffene im Klageverfahren fachlich beraten und begleiten, wenn sie das wollen. Das kann so viel Entlastung schaffen. Und auch, wenn es absehbar ist, dass die Chancen nicht immer so gut sind, ist es etwas anderes, da zu zweit zu sitzen und gemeinsam zu argumentieren.
ZSL Nord: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Betroffene Angst haben, selbst zu klagen, weil sie meinen, ihnen fehlt die juristische Expertise. Das gilt auch für die Menschen, die in den Organisationen sitzen und die Klagemöglichkeit nach § 85 theoretisch nutzen könnten. Wie siehst du das?
Timm: Es kostet natürlich Überwindung. Da sitzen eine richterliche Person und die Gegenseite – beide sind juristische Schwarzgurte. Aber es geht in einem Verfahren nicht nur um Juristerei. Es geht darum, die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen klarzustellen, diese zu unterstützen und zu entlasten – und darin haben wir Expertise. Ich würde raten, da offen und locker reinzugehen. Ich gehe zum Beispiel ganz bewusst mit der Haltung rein: „Ich bin kein Jurist. Ich kann meine Expertise anbieten und wir haben dieses oder jenes Anliegen“. Und dann gehe ich davon aus, dass die Richterschaft von vornherein Bescheid weiß und das entsprechend berücksichtigt. Das Gericht ist ein neutraler Ort. Alles ist möglich. Und wenn man nicht hingeht, wird auch nichts möglich.
ZSL Nord: Und wenn es doch zu kompliziert wird mit dem juristischen Fachwissen?
Timm: Wenn man die Schriftsätze von Juristen liest, haben die teilweise Schachtelsätze, da wird einem ganz schwindelig. Die muss man drei oder viermal lesen, um den Inhalt zu verstehen. Aber da gibt es dann ja den Arbeitskreis von Heiner Popken. Da kann ich den Fall anonymisiert in einer Gruppe vorstellen, die mir dann hilft. Die Tipps aus einer Runde von Menschen mit Behinderungen bieten hier auch einen ganz anderen Zugang. Und dann hat man für seinen eigenen Fall eine Grundlage, mit der man seine Argumentation aufbauen kann und mit der man gut aufgestellt ist.
Arbeitskreis
Im Arbeitskreis treffen wir uns regelmäßig und blicken gemeinsam auf Fälle, die wir vor Gericht bringen können und entwickeln entsprechende Klagen. Wir wollen bundesweit Menschen in Selbstvertretungsorganisationen zusammenbringen, die Lust haben, sich für Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Mehr Informationen dazu hier.
ZSL Nord: Wie war das denn bei dir persönlich? Hattest du eine Hemmschwelle, zu klagen?
Timm: Ich habe ja mal als freiberuflicher Vormund gearbeitet und in dieser Funktion regelmäßig an Gerichtsverfahren teilgenommen, weswegen es nicht das erste Mal für mich war, dass ich vor einem Gericht war. Aber ich muss auch sagen, dass ich bei diesem Fall schon sehr aufgeregt war. Weil das einfach komisch ist, als Nicht-Anwalt zu versuchen, seine Sache darzulegen. Nichtsdestotrotz ist das Gericht wie gesagt ein neutraler Ort, wo es für mich darum geht, die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen fachlich zu verdeutlichen und durchzusetzen.
ZSL: Du würdest den Betroffenen und den Organisationen also raten, einfach mal zu versuchen, ihre Rechte einzuklagen – auch ohne juristische Expertise?
Timm: Ich kann jeden nur ermutigen, sowas mal zu machen und ein Gerichtsverfahren zu erleben. Das sind alles Menschen und es ist nicht wie im Fernsehen oder Hollywood, sondern eher sehr nüchtern. Und da hat man auch wenig zu befürchten, außer dass man den Fall verliert. Es nicht zu versuchen, bzw. gar nicht erst gemacht zu haben, wäre der falsche Weg. Ich meine: Wann hat man schon mal die Chance, bei einem Gerichtsverfahren seinen Senf dazuzugeben? Das ist doch eine abgefahrene Sache.