Das Projekt „Meine Rechte durchsetzen!"

Wir helfen Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Sie haben einen geeigneten Fall? Dann melden Sie sich bei uns.

Das Projekt

Viele Menschen mit Behinderungen kennen das Problem: Sie beantragen eine Leistung, die nach Monaten des Wartens abgelehnt wird. Und was dann? Rechtsbeistand ist zu teuer, für eine eigene Klage fehlt die Expertise. Da bleibt bei den Betroffenen meistens nur das Ohnmachtsgefühl zurück.

Mit dem Projekt „Meine Rechte durchsetzen!“ wollen wir diesen Zustand ändern und Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Erreichen wollen wir das mithilfe einer Klagemöglichkeit, die bisher bundesweit nahezu ungenutzt blieb: Menschen mit Behinderungen können nämlich auch über Selbstvertretungsorganisationen klagen. Eine solche Klage bietet die Besonderheit, dass die Betroffenen keine Kosten tragen müssen – unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht. Die Klage ist somit komplett risikofrei.

Unser Ziel ist es, von den Betroffenen, der Justiz und den Leistungsträgern ernstgenommen zu werden: Der juristische Weg über Verbände zu klagen, soll zukünftig zur Selbstverständlichkeit werden.

Hintergrund des Projekts

Viele Menschen mit Behinderungen haben Probleme, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Gegenüber der undurchsichtigen Sozialverwaltung fühlen sie sich oft machtlos. Mit dem Projekt wollen wir die Betroffenen erfahren lassen, dass sie sehr wohl Rechte haben und diese vor Gericht auch durchsetzen können.

Die juristische Grundlage für die Klage über Verbände bildet § 85 SGB IX. Der Paragraf ermöglicht es den Betroffenen über Verbände zu klagen, ohne dass sie dabei die Kosten tragen müssen. Diese Klagemöglichkeit wurde entwickelt, um es Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen. Sie ist bundesweit nahezu unbekannt und wurde bisher entsprechend kaum genutzt.

Mit unseren Klagen wollen wir ein einheitliches Bild in rechtlichen Fragen schaffen. Teilweise wirken rechtliche Entscheidungen sehr beliebig und verunsichern viele Menschen mit Behinderungen. Derlei Unsicherheiten ließen sich mit wiederholten Klagen aus dem Weg räumen. Sie würden Menschen mit Behinderungen in Zukunft einen rechtlichen Kompass geben, an dem sie sich orientieren können.

Besonderheiten des Projekts

In dem Projekt werden Peer Counseling und Rechtsberatung miteinander verknüpft: Menschen mit Behinderungen beraten also andere Menschen mit Behinderungen in rechtlichen Angelegenheiten. Daraus ergibt sich eine besondere Beziehung, die auf Augenhöhe stattfindet. Sie unterscheidet sich damit auch deutlich zur herkömmlichen Beziehung zwischen der Anwaltsperson und Mandantenperson. 

In der Rechtsberatung des Projekts wollen wir Betroffene vom Start weg an die Hand nehmen, beispielsweise juristische Grundlagen erklären, die jeweiligen Klagen erörtern oder gemeinsam zum Gericht gehen. Dadurch, dass die Betroffenen aktiv an dem Klageprozess beteiligt werden, können sie ein ganz anderes Selbstverständnis von sich selbst und ihren Rechten als Menschen mit Behinderungen entwickeln. 

Selbstverständlich müssen Betroffene diese aktive Rolle nicht einnehmen und grundsätzlich steht es jeder und jedem frei, inwieweit sie oder er sich an dem Klageprozess beteiligen will.

Umsetzung des Projekts

Wir wollen das Projekt auf zwei Ebenen umsetzen: regional und bundesweit.

Zunächst wollen wir in geeigneten Fällen in Norddeutschland vor Sozial- und Verwaltungsgerichten klagen, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzt wurden. Das Angebot wird dabei von den Teilhabeberatenden sowie anderen EUTB im Norden kommuniziert.

Im nächsten Schritt wollen wir dann in ganz Deutschland Selbstvertretungsorganisationen animieren und befähigen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor Gericht durchzusetzen. Unsere Vorgehensweise kann dabei als Modell von anderen Bundesländern genutzt werden.

In diesem Zusammenhang spielt auch der Arbeitskreis eine wesentliche Rolle: Mit ihm wollen wir bundesweit Menschen in Selbstvertretungsorganisationen zusammenbringen, die Lust haben, sich für Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. In regelmäßigen Treffen wollen wir juristische Expertise entwickeln und uns zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen austauschen. Zudem blicken wir gemeinsam auf vielversprechende Fälle, die wir vor Gericht bringen können und entwickeln entsprechende Klagen, die wir dann auch vor Gericht bringen werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis auch einen Rahmen für Fortbildungen, Diskussionen und Gastvorträgen bieten.

Mit unserem Plan auf überregionaler Ebene wollen wir erreichen, dass Selbstvertretungsorganisationen bundesweit regelmäßig klagen und sich das Vorgehen so verselbstständigt.

Was ist sonst noch wichtig?

Das Projekt wird von „Aktion Mensch“ gefördert und vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V. (ZSL Nord) umgesetzt. Es läuft bis zum 31.12.2026.

Kontakt

Projektleiter Heiner Popken

Heiner Popken
Rechtsanwalt und Peer Counselor (ISL)

Projektleiter 

Mobil: 0152 / 589 820 41
E-Mail:  popken@zsl-nord.de

Öffentlichkeitsarbeiter des ZSL Nord, Mathis Wentz

Mathis Wentz
Kommunikationswissenschaftler

Öffentlichkeitsarbeit

Mobil: 0152 / 378 307 45 
E-Mail: wentz@zsl-nord.de 

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Förderlogo der Aktion Mensch. Dort steht in roter Schrift auf weißem Grund: "Gefördert durch die Aktion Mensch".
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