Fälle
Wir helfen Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Arbeit.
Unsere Fälle
Aberkennung der Merkzeichen
Einem Betroffen wurden seine Behinderungs-Merkzeichen B und H nach einer Neuprüfung des Landesamts für soziale Dienste im Zuge seiner Volljährigkeit entzogen. Der Betroffene hat dagegen Widerspruch eingelegt, da er vor allem das Merkzeichen B benötigt, da er auf die Mitnahme von Menschen aus seiner Peergroup angewiesen ist. Dieser Widerspruch wurde abgelehnt.
Wir haben für den Betroffenen eine Anklage eingereicht. Der Fall läuft aktuell.
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Kontakt
Heiner Popken
Rechtsanwalt und Peer Counselor (ISL)
Projektleiter
E-Mail: popken@zsl-nord.de
Mathis Wentz
Kommunikationswissenschaftler
Öffentlichkeitsarbeit
Mobil: 0152 / 378 307 45
E-Mail: wentz@zsl-nord.de