Unsere Fälle

Wir haben bereits vielen Menschen mit Behinderungen geholfen, ihre Rechte einzuklagen.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Arbeit.

Übersicht

Die Rechte als Mensch mit Behinderung einklagen? Das klingt komplizierter als es eigentlich ist. In unserem Projekt „Meine Rechte durchsetzen!“ haben wir vielfach bewiesen, dass Betroffene ihr Recht sehr wohl durchsetzen können. 

Wir zeigen Ihnen hier alle Fälle, die wir betreut haben. Der Überblick soll Sie motivieren, sich bei uns zu melden oder selbst die Initiative zu ergreifen und gegen Unrecht vorzugehen.

Als Orientierungshilfe haben wir wichtige juristische und behindertenspezifische Begriffe in einem Glossar verlinkt.

Inhaltsverzeichnis

Eigenen Fall schicken

Sie haben einen geeigneten Fall? Dann schreiben Sie uns.

Fall 1: Bezahlung für persönliche Assistenz (abgeschlossen)

Problem

Der Betroffene braucht mehrere Angestellte, die ihn in seinem Alltag unterstützen. Diese Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Der Betroffene findet jedoch nicht genug Personal, weshalb sein Dienstplan große Lücken hat. Das zentrale Problem ist, dass der Betroffene nur einen Stundenlohn von 15,47 € anbieten kann. Mit diesem geringen Stundenlohn ist er auf dem angespannten Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben zusammen mit dem Betroffenen seine Personalkosten neu kalkuliert und bei der Behörde die Erhöhung seines persönlichen Budgets beantragt. Der Betroffene möchte einen Stundenlohn von 18,20 € anbieten. Diesen Antrag hat die Behörde abgelehnt. Dagegen hat der Betroffene Widerspruch eingelegt. Da die Sache eilig ist, hat das ZSL Nord e. V. für ihn eine einstweilige Anordnung (Eilverfahren) beim Sozialgericht Kiel beantragt.

Aktueller Stand

Der Antrag wurde zunächst abgelehnt. Das Sozialgericht war der Auffassung, dass der Fall nicht dringend ist. Gegen diese Entscheidung haben wir Beschwerde beim Landessozialgericht Schleswig (LSG Schleswig) eingelegt.

Gleichzeitig hat der Betroffene in seinen Stellengesuchen einen Stundenlohn von 18,20 € angeboten. Er hat sich aus der Notsituation heraus also über die Vorgaben der Behörde hinweg gesetzt. Das ist ihm nicht leicht gefallen, denn er hat Angst, dass ihm das Budget gestrichen wird, wenn er sich nicht an Absprachen hält. 

Das LSG Schleswig hat auf eine Einigung hingewirkt, dazu ist es aber nicht gekommen. Das LSG hat dann vorgeschlagen, eine Mediation zu versuchen. Wir waren einverstanden mit der Mediation. Sie hat am 21.11.24 in Kiel stattgefunden. Eine Mediation bleibt stets vertraulich. Daher können wir nur sagen, dass die Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung gefunden haben.

Etwas später erhielt der Betroffene einen aktuellen Bescheid, der das Ergebnis der Mediation umsetzt. Der Betroffene kann mit dem Bescheid gut leben. Der Fall ist also erfolgreich abgeschlossen.

Fall 2: Befristung der Assistenzleistungen (abgeschlossen)

Problem

Die Betroffene bezieht seit langer Zeit Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets und finanziert über das Budget qualifizierte Assistenz im Umfang von 4 Stunden wöchentlich. Dieser Stundenumfang ist ihr nach der letzten Bedarfsermittlung halbiert worden. Außerdem sind die Leistungen befristet worden. 

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Nach einer ausführlichen telefonischen Beratung hat die Betroffene selbstständig Widerspruch eingelegt. Nachdem längere Zeit auf diesen Widerspruch nicht reagiert wurde, haben wir beim Amtsgericht Kiel einen Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilverfahren) gestellt. Zeitgleich ging bei der Betroffenen der Widerspruchsbescheid ein.

Aktueller Stand

Der Widerspruch war teilweise erfolgreich, die Befristung wurde zurückgenommen. Da die Betroffene sich inzwischen mit der reduzierten Unterstützung arrangiert hat, hat sie sich entschieden, nicht mehr an dem Antrag festzuhalten.
Der Fall ist somit abgeschlossen.

Fall 3: Entziehung der Merkzeichen wegen Volljährigkeit

Problem

Der Betroffene ist Autist. Er hat insbesondere Schwierigkeiten sich zu orientieren. Deshalb sind ihm die Vergünstigungen, die mit dem Merkzeichen B und H verbunden sind, sehr wichtig. Als er volljährig geworden ist, hat man ihm diese Merkzeichen entzogen. Das bringt ihn in große Schwierigkeiten.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Gegen den Entziehungsbescheid hat der Betroffene Widerspruch eingelegt. Er hat dargelegt, dass er nach wie vor auf die Merkzeichen angewiesen ist. Zwei ärztliche Stellungnahmen bestätigen dies. Dennoch wurde sein Widerspruch zurückgewiesen. Dagegen haben wir für den Betroffenen beim Sozialgericht geklagt. Gleichzeitig haben wir
bei Gericht beantragt, dass ihm die Merkzeichen vorläufig bis zum Urteil wieder zuerkannt werden. Das war überflüssig, weil die Klage
aufschiebende Wirkung hat. Das war ein Fehler, der dem Betroffenen nicht geschadet hat, und für uns eine Lernerfahrung bedeutet.

Aktueller Stand

Eine Klage kann sehr lange dauern. Deshalb wurde dem Betroffenen ein neuer Ausweis mit den Merkzeichen für ein Jahr ausgestellt. In den Fällen, in denen eine Klage aufschiebende Wirkung hat, ist die lange Verfahrensdauer von Vorteil.

Fall 4: Assistenz im Urlaub (abgeschlossen)

Problem

Die Betroffene lebt mit persönlicher Assistenz. Sie hat zwei Wochen Urlaub geplant und benötigt auch am Urlaubsort die Unterstützung ihrer Assistenz. Dadurch steigen die Kosten, denn für die Begleitung muss ein zusätzliches Zimmer gebucht werden. Die Betroffene hat die Übernahme dieser Kosten bei dem Träger der Eingliederungshilfe beantragt. Die Behörde wollte die Kosten nur teilweise übernehmen und zwar nur für eine Woche Urlaub.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben die Betroffene beraten:

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in dem so genannten „Kreuzfahrt-Urteil“ entschieden, dass auch Urlaub zur sozialen Teilhabe gehört. Deshalb sind zusätzliche Kosten, die einem behinderten Menschen aufgrund seiner Beeinträchtigung entstehen, von den Trägern der Eingliederungshilfe zu übernehmen. In dem vom BSG entschiedenen Fall hatte ein behinderter Mensch eine einwöchige Kreuzfahrt in Begleitung seines Assistenten unternommen. Und diese eine Woche Urlaub, so das Gericht, sei im Vergleich zu der üblichen Dauer von Urlauben angemessen.

Die Behörde hätte also prüfen müssen, ob auch die beantragten zwei Wochen Urlaub angemessen sind. Sie war aber der Meinung, das BSG habe entschieden, dass für behinderte Menschen nur eine Woche Urlaub angemessen ist. Nach der Beratung durch das ZSL Nord e.V. hat die Betroffene mit dem ZSL Nord e.V. Widerspruch eingelegt.

Aktueller Stand

Der Widerspruch war erfolgreich. Die Behörde übernimmt die Kosten für zwei Wochen Urlaub. Eine Klage des ZSL Nord ist nicht mehr notwendig. Der Fall ist erfolgreich abgeschlossen.

Fall 5: Schulbegleitung (abgeschlossen)

Problem

Das behinderte Kind kann die Schule nur mit Begleitung besuchen. Auf die Klassenfahrt nach Amrum begleitete die Mutter es. Diese wohnte in einem nahe gelegenen Hotel zur Jugendherberge und hatte Kosten von 786,45 €. Die Behörde übernahm jedoch nur einen Teil davon. Gründe für die Ablehnung der vollen Erstattung nannte die Behörde nicht.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Das ZSL Nord e.V. legte für die Betroffene Widerspruch gegen den Bescheid ein. Die Behörde hat drei Monate Zeit, um einen Widerspruch zu bearbeiten. Häufig ignorieren die Behörden diese Frist. Das geschah auch in diesem Fall. Daher erhob ZSL Nord e.V. eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht.

Aktueller Stand

Die Klage hat Erfolg gebracht. Sofort nach der Benachrichtigung reagierte die andere Seite und gab unserem Widerspruch statt. Das Amt zahlt nun alle Ausgaben für die Begleitung des Kindes.

Der Widerspruch hat also zum Erfolg geführt und wir haben die Rechte der Mutter durchgesetzt. Mit der eingereichten Klage haben wir außerdem eine rasche Entscheidung über unseren Widerspruch erwirkt. Der Fall ist damit erfolgreich abgeschlossen.

Fall 6: Entziehung der Merkzeichen wegen Beinprothese

Problem

Aufgrund der Versorgung mit einer Beinprothese wurde der Betroffenen das Merkzeichen aG entzogen. Sie ist jedoch nach wie vor auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen, weil sie die Prothese aufgrund von Schmerzen nicht immer nutzen kann.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Gegen den Bescheid hat die Betroffene Widerspruch eingelegt. Dieser wurde zunächst zurückgewiesen. Die Behörde hat die Argumente der Betroffenen nicht berücksichtigt. Das ZSL Nord e.V. hat gegen diese Entscheidung Klage erhoben.

Aktueller Stand

Die Klage ist beim Sozialgericht Itzehoe anhängig. Die Tage hat aufschiebende Wirkung, sodass die Betroffene das Merkzeichen bis zum Urteil weiterhin nutzen kann.

Fall 7: Zu "viel" Vermögen (abgeschlossen)

Problem

Die Betroffene mit Gehbehinderung nutzt einen Rollstuhl und traut sich einige Dinge ohne Begleitung nicht zu. Beispielsweise mag sie nicht allein mit dem Bus fahren, weshalb sie selten ihre Wohnung verlässt. Um wieder mehr am Leben teilzuhaben, beantragte sie Assistenzleistungen bei der zuständigen Behörde. Diese Leistungen erhält sie jedoch nur, wenn ihr Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Die Betroffene besitzt die Wohnung, in der sie lebt. Obwohl die Wohnung sehr klein ist, war die Behörde der Auffassung, dass diese Vermögensgrenze überschritten ist. Den Antrag wollte sie deshalb ablehnen.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben zunächst die Rechtslage geprüft. Es stimmt, dass wohlhabende Menschen keine Sozialleistungen erhalten. Das Schonvermögen wird dabei aber nicht berücksichtigt. Eine kleine Wohnung zählt sicherlich zum Schonvermögen. Wir haben der Behörde unsere Rechtsauffassung mitgeteilt. Zudem haben wir sie aufgefordert, die beantragten Leistungen zu gewähren.

Aktueller Stand

Die Behörde ließ den Fall von der Rechtsabteilung der Stadt prüfen. Diese Prüfung ergab, dass die Wohnung zum Schonvermögen gehört. Die beantragten Leistungen sollen nun gewährt werden. Wir werden die Betroffene begleiten, bis sie ihre Assistenz gefunden hat und zufrieden ist.

Fall 8: Assistenz 24/7

Problem

Der Betroffene braucht ständig Hilfe im Alltag. Die nächtliche Versorgung erfordert regelmäßige Unterstützung. Seine Familie springt bisher ein. Seine Mutter und Schwester halten dieser Belastung aber nicht länger stand. Der Betroffene wünscht sich daher eine Rund-um-die-Uhr-Begleitung. Als er sich bei den zuständigen Stellen informierte, erlebte er mangelnde Wertschätzung für sein Anliegen.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben uns zunächst im Rahmen der Antragstellung beraten. Es gab dann zwei Bedarfsermittlungsgespräche. Bei beiden Terminen haben wir teilgenommen. Die Behörde wollte aber nur den Bedarf und war der Auffassung, dass sie für die Assistenzleistungen nicht zuständig ist. Wir sind anderer Auffassung und haben dies in einem Schreiben an die Behörde deutlich gemacht.

Aktueller Stand

Die Behörde hat Assistenz von täglich 8 Stunden bewilligt. Der Betroffene hat auch schon zwei Assistenten eingestellt. Er benötigt allerdings auch für den restlichen Tag Assistenz. Hierüber hat die Behörde noch nicht entschieden.

Fall 9: Vorgabe Stundenlohn für Persönliche Assistenz

Problem

Die Betroffene ist Rollstuhlnutzerin und benötigt für ihre Aktivitäten in der Freizeit eine Assistenz, die sie begleitet. Diese Assistenzleistungen möchte sie bei einem Dienstleister einkaufen und hat deshalb ein persönliches Budget beantragt. Das Budget wurde auch bewilligt – allerdings mit viel zu geringen Stundensätzen.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben für die Betroffene Widerspruch eingelegt. Wir sind der Meinung, dass die Behörde keine Stundensätze vorgeben darf. Sie darf nur prüfen, ob die gewünschte Leistung teurer ist als die Kosten für eine vergleichbare Sachleistung. Die Behörde hat mit einigen Leistungserbringern Verträge geschlossen, in denen die Kosten für bestimmte Leistungen geregelt sind. Das sind die so genannten Sachleistungen. Das persönliche Budget ist eine Alternative zu den Sachleistungen. Solange diese Alternative nicht teurer ist, darf die Behörde die Höhe der Kosten nicht vorschreiben. Diese Auffassung haben wir im Widerspruch deutlich gemacht.

Aktueller Stand

Wir warten auf die Entscheidung über den Widerspruch. Allerdings eilt die Sache, weil die Betroffene schon Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt. Wenn die Behörde nicht bald entscheidet, werden wir einen Eilantrag stellen Gericht stellen.

Fall 10: Geringer Stundenlohn für Persönliche Assistenz

Problem

Der Betroffene benötigt qualifizierte Assistenz, um sein Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Er hat auch schon einen Dienstleister gefunden, welcher die Leistungen erbringen kann. Nur sind die von der Behörde angebotenen Stundensätze zu gering, um den Dienstleister aus dem persönlichen Budget bezahlen zu können.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben die Behörde aufgefordert, das persönliche Budget zu erhöhen. Der Betroffene muss in der Lage sein, sich aus dem Budget die von ihm gewünschten Leistungen einzukaufen.

Aktueller Stand

Wir warten auf eine Entscheidung der Behörde.

Fall 11: Entziehung der Merkzeichen wegen angeblich verbesserter Gehfähigkeit

Problem

Der Betroffene kann sich im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Hilfe fortbewegen. Seit langem hat er die Merkzeichen aG und H. Diese sind ihm von der Behörde entzogen worden, weil sich angeblich seine Gehfähigkeit verbessert hat. Die Betreuerin hat gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Die Behörde hat ihm daraufhin das Merkzeichen H wieder zu erkannt. Er benötigt aber dringend auch das Merkzeichen aG.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben gegen den Widerspruchsbescheid geklagt. Wir sind der Auffassung, dass die Behörde die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht berücksichtigt hat.

Aktueller Stand

Wir warten auf eine Entscheidung der Behörde.

Fall 12: Entziehung der Merkzeichen ohne Grund

Problem

Die Betroffene braucht Hilfe, weil sie Schwierigkeiten hat, Ihren Alltag zu organisieren. Ein gesetzlicher Betreuer hilft ihr. Er geht mit ihr zu Ärzten und zu Ämtern. Sie hatte lange Zeit in ihrem Schwerbehindertenausweis die Zeichen G, B, H. Das Amt hat ihr nun die Merkzeichen entzogen. Ohne Begründung.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir haben gegen die Entscheidung der Behörde geklagt.

Aktueller Stand

Wir warten auf eine Antwort der Behörde zu unserer Klage.

Fall 13: Keine Unterstützung bei Gründung einer Wohngemeinschaft

Problem

Die Betroffene möchte mit einer Freundin zusammen eine Wohngemeinschaft gründen. Behinderte Menschen haben auf dem Wohnungsmarkt oft schlechte Chancen. Für solche Menschen bieten die Ämter eine Unterstützung bei der Wohnungssuche. Um diese Unterstützung hat die Betroffene sich bemüht. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Zur Begründung hieß es, Wohngemeinschaften verdienen keine Unterstützung.

Was hat das ZSL Nord e.V. getan?

Wir halten diese Auffassung für falsch. Gerade wenn Menschen mit Behinderung sich zusammentun, um eine Wohngemeinschaft gründen zu können, verdient es besondere Unterstützung. Wir haben noch mal die Vermittlung beantragt und dabei unsere Rechtsauffassung dargelegt.

Aktueller Stand

Wir warten auf eine Entscheidung der Behörde.

Kontakt

Projektleiter Heiner Popken

Heiner Popken
Rechtsanwalt und Peer Counselor (ISL)

Projektleiter 

E-Mail:  popken@zsl-nord.de

Öffentlichkeitsarbeiter des ZSL Nord, Mathis Wentz

Mathis Wentz
Kommunikationswissenschaftler

Öffentlichkeitsarbeit

Mobil: 0152 / 378 307 45 
E-Mail: wentz@zsl-nord.de 

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